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Kfz-Sachverständigenbüro

Damit Sie nach einem unverschuldeten Unfall kein Geld verlieren!

 

 

Bei einem von Ihnen nicht verschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Gutachtenerstellung durch einen neutralen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen.

 

Ebenso haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Die Kosten hierfür muss grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen, wobei hierbei die jeweilige Haftungsquote zu berücksichtigen sein kann.

 

Entscheidend für eine korrekte Schadenfeststellung ist vor allen Dingen die Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Kfz-Sachverständigen.

Auch wenn der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers beim Geschädigten damit wirbt, in "großzügiger Weise" auf Hinzuziehung eines Sachverständigen zu verzichten, hat eine entsprechende Aussage nach ständiger Rechtsprechung keinerlei Bedeutung.

Gerade die Aufforderung, nach Möglichkeit keinen Sachverständigen einzuschalten, sollte für jeden Autofahrer Motivation sein, einen eigenen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.

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Direkt bei uns vor Ort

 

 

Dipl.-Ing. Ulrich Röttgen

Tel.: 0171-7 44 44 53

 

Kfz-Prüfstelle

 

Rohrstraße 5
58093 Hagen

 

Tel.: 02331 62 88 33 6
Fax: 02331 62 88 33 7

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